Deren Aufgabe ist das Managem
ent des gemeinsamen Programms Eurostars und die Überwachung seiner Durchführung wie in Anhang II ausgeführt. Die finanzielle Inte
gration impliziert, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie die anderen teilnehmenden Länder wirksam zur Finanzierung des gemeinsamen Programms
Eurostars beitragen; das schließt insbesondere die Verpflichtung ein, aus den nationalen
Eurostars-Budgets Finanzmittel für die Teilnehmer an ausgewählten
Eurostars ...[+++]-Projekten bereitzustellen.