Zweitens sind die gesteigerten Kontroll- und Überwac
hungsbefugnisse des Parlaments ein sehr wichtiger Aspekt, sei es bei den Details der Festlegung von Regelungen zur Wahl des Präsidenten der Kommission und der Wahl Letzter
er als Institution, oder etwa im Falle der Einbeziehung des Parlaments bei Belangen wie der Umbesetzung
oder möglichen Amtsenthebung eines Kommissars
oder, um ein anderes Beispiel zu nennen, bei Anhörungen von Direktoren der Regulierungsagenturen
oder ...[+++] sogar bei der Überwachung internationaler Verhandlungen.