3° er besitzt eine Berufserfahrung von wenigstens zwei Jahren und ist Inhaber eines der Diplome (mit Ausnahme der oben erwähnten) des Hochsch
ulwesens des kurzen oder langen Studienganges, des Universitätswesens
oder aber eines Diploms
oder Abschlusszeugnisses, das den oben erwähnten gleichgestellt werden kann und e
in Abschlusszeugnis einer post-schulischen landwirtschaftlichen Ausbildung des Typs B
oder ...[+++] ein von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestelltes Ausbildungszertifikat als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber;