2. weist den Rat und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die nukleare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Kernwaffen dem Wesen nach zusammenhängen und sich gegenseitig verstärken; ist der Auffassung, dass ein Fahrplan mit einem Zeitplan für die einzelnen Schritte der nuklearen Abrüstung mit den entsprechenden Fristen erforderlic
h ist, wenn der NVV weiter bestehen und gestärkt werden soll; fordert die Atommächte auf, ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des NVV nachzukommen, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung“; betont,
dass die A ...[+++]tommächte dieser Verpflichtung bislang nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind, obgleich dies von grundlegender Bedeutung ist, wenn die gesamte Nichtverbreitungsregelung weiterhin greifen soll; fordert die strikte Einhaltung des Atomtest-Moratoriums, bis der Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) in Kraft tritt;