„Luftraumbeschränkung“: Ausweisung eines b
estimmten Teils des Luftraums, in welchem zu bestimmten Zeiten Tätigkeiten stattfinden können, die für den Flugbetrieb gefährlich sind
(Gefahrenbereich), oder eines Luftraums mit bestimmten Abmessungen über Gebieten oder Hoheitsgewässern eines Staates, in dem der Flugbetrieb nach bestimmten Bedingungen eingeschränkt ist (beschränkter Bereich), oder eines Luftraum mit bestimmten Abmessungen über Gebieten oder Hoheitsgewässern eines Staates, in
dem der Flugbetrieb ...[+++]untersagt ist (verbotener Bereich).