Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass in Fällen, in denen die Person, die die Straftaten nach den Artikeln 4 und 5 begangen hat, in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handel
t und das Opfer auf diese Tätigkeit angewiesen ist, sowie in dem Fall, dass das Opfer der Straftat ein Kind im Sinne des Internationalen Übereinkommens
über die Rechte des Kindes ist und dass sich die Tat oder die Person, die die Straftat begangen hat, an ein besonders leicht zu beeinflussendes Publikum, etwa Kinder, wendet, ein
e Strafver ...[+++]schärfung erfolgen kann.