Wenn ein Importeur dagegen ein Prod
ukt nicht umbenennt oder verändert, gelten für ihn weniger strenge Auflagen. Er muss in diesem Fall, kurz gesagt, nur überprüfen, ob das Ko
nformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde. Diese formale Überprüfung bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass das Bewertungsverfahren als solches, das außerha
lb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, in Übereinstimmung mit den strengen derzeit
...[+++]igen Rechtsvorschriften und Verfahren der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erfolgt ist.