Eine der Bedingungen ist, dass während
eines Zeitraums von mindestens zwölf Monaten vor der Ausstellung der Bescheinigung durch den amtlichen Tierarzt
keine Impfung gegen diese Krankheit unter Verwendung von
Impfstoffen, die nicht den in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Kriterien für zugelassene Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit entsprechen, erfolgt sein darf, es sei denn, die zusätzlichen Anforderungen bezügl
...[+++]ich der Tiergesundheit gemäß Anhang VII der genannten Verordnung sind erfüllt.