Zu den in Absatz 1 genannten Personen zählen insbesondere Verwertungsgesellschaften, d
eren einziger Zweck oder Hauptzweck darin besteht, Urheberrechte
oder verwandte Schutzrechte wahrzunehmen
oder zu verwalten, und Gruppierungen, die einen Antrag auf Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung
oder einer geschützten geografischen Angabe gestellt haben,
oder Gruppierungen, die den Schutz und die Förderung einer geschützten Ursprungsbezeichnung
oder einer geschützten geografischen Angabe zum Ziel haben, sowie
...[+++]Pflanzenzüchter.