Ziel des Vorschlags ist es daher, neben der Sicherstellung von Kontinuität und Verbesserung der Verständlichkeit, ausdrü
cklich festzulegen, dass Mitglieder aus Drittländern, die an einen Mitgliedstaat angrenzen, an EVTZ, die von Mitgliedern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten eingerichtet wurden,
teilnehmen können, während Vorhaben, die Bestandteil der Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ sind, weiter den kohäsionspolitischen Zielen dienen, auch wenn sie außerhalb des Hoheitsgebiets der Union durchge
...[+++]führt werden.