Das Eurosystem behält sich zu Recht das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob eine Emission, ein Emittent, Schuldner oder Garant die hohen Bonitätsanforderungen auf Basis der vom Eurosystem als relevant erachteten Informationen erfüllt, u
nd Sicherheiten auf dieser Grundlage abzulehnen, die Nutzung solcher Vermögenswerte einzuschränken oder zusätzliche Abschläge anzuwenden, wenn
dies zur Gewährleistung einer angemessenen Ri
sikoabsicherung des Eurosystems gemäß Artikel 18.1 der ESZB-Satzung erfo
...[+++]rderlich ist.