Durch angemessene Sicherheitsvorkehrungen sollte sichergestellt werden, dass eine solche
Zusammenarbeit für diese Betreiber gemäß den Rechtsvorschriften, beispielsweise über den Wettbewerb, das gei
stige Eigentum, den Datenschutz oder die Cyberkriminalität, nicht mit einem erhöhten Risiko von Verstößen einhergeht
oder dass ihnen daraus keine neue Haftung erwächst und dass diese Zusammenarbeit für sie auch nicht mit höheren operativen
oder sicherheitstechnischen Risiken verb
...[+++]unden ist.