Unbesch
adet der Rechte des Antragsgegners gemäß den Artikeln 34, 35 und 36 können beide
Parteien jederzeit beim Ursprungsger
icht die Abänderung oder den Widerruf des EuBvKpf mit der Begründung beantragen, dass sich die Umstände, aufgrund derer der EuBvKpf erlassen wurde, in der Zwischenzeit geändert haben, zum Beispiel weil ein Urteil in der Hauptsache ergangen ist, durch das die Forderung, deren Vollstreckung mit dem EuBvKpf gesichert werden sollte, abgewiesen wurde, oder
...[+++] der Antragsgegner die Forderung beglichen hat.