Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Die Überwachung der Mitgliedstaaten wird nach Abschluss des Anpassungsprogramms solange fortgesetzt, bis ein etwaiger finanzieller Beistand zu mindestens 75 % zurückgezahlt ist.
Post-programmatoezicht blijft gelden tot 75 % van de verstrekte financiële bijstand is terugbetaald.