Es mag zwar a priori als zulässig erscheinen, dass der Autor des Vorentwurfs für die Organe, die aus der Nationalen Paritätischen Kommission hervorgegangen sind oder eine Verlängerung davon sind, sich darauf beschränken möchte, dass nur die Arbeitnehmer vertreten werden durch die
Organisationen, die derzeit in dieser Nationalen Paritätischen Kommission vertreten sind, und die Verfahren für die Sozialwahlen im Hinblick auf die Zusammensetzung einiger dieser Organe nur denselben Organisationen zugänglich machen möchte, doch dies müsste in der Begründung oder in der Erörterung der erwähnten Artikel, die beide diesbezüglich unzulänglich sind
...[+++], erläutert werden.