Zahlungssysteme und Zahlungsdienstleis
ter sehen von jeder Regelung ab, die Zahlungsempfänger, die die von einem ausgebenden Zahlungsdienstleister im Rahmen eines Zahlungsinstrumente Kartensystems ausgegebenen Karten und sonstigen Zahlungsinstrumente annehmen, dazu verpflichten könnte, auch andere Marken, Zahlungsinstru
mente oder Produkte derselben Marke und/oder Art anzunehmen, die von anderen ausgebenden Zahlungsdienstleistern innerhalb desselben Systems ausgegeben werde
n, es sei denn, sie unterliegen ...[+++] denselben regulierten Interbankenentgelten.“