Hinsichtlich der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt sei, zeigt sich darüber hinaus, dass dies im Einzelfall geprüft wird, ohne dass die Rahmenbedingungen hierfür durch Rechtsvorschriften festgelegt sind und ohne dass weitere spezifische und objektive Kriterie
n vorliegen, anhand deren die betroffenen Einrichtungen im Voraus erkennen könnten, unter welchen Umständen ihr Genehmigungsantrag Erfolg haben werde, und anhand deren die Gerichte, die eventuell
mit einer gegen die Versagung einer Genehmigung gerichteten Klage befasst sind, in
...[+++] vollem Umfang die ihnen übertragene richterliche Kontrolle ausüben können.