1° "Standort": ein Immobiliengut bzw. eine Gruppe von Immobiliengütern, das bzw. die nicht zu Wohnzwecken, sondern zur Ni
ederlassung einer anderen Tätigkeit bestimmt wurde oder war, und dessen bzw. deren Aufrechterhaltung in dem gegenwärtigen Zustand den Grundsätzen einer zweckmäßigen Raumordnung zuwiderläuft oder eine Destrukturierung des verstädterten Gefüges verursacht; die
Tätigkeit jeder natürlichen oder juristischen Person, die den Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen bezüglich ihrer
Tätigkeit nicht nachgekommen ist, gilt nicht als ausgeübte
Tätigkeit ...[+++]; der Standort befindet sich innerhalb der Grenzen des Areals, das die Gruppe der obenerwähnten Immobiliengüter umfasst; das Areal kann ebenfalls das Folgende umfassen: