42. hebt hervor, dass für Beamte aus nationalen und regionalen Behörden, die für die Dienstleistungsaufsicht zuständig sind, Schulungen entwickelt werden müssen; erkennt die Bemühungen an, die die Mitgliedstaaten diesbezüglich bereits unternommen haben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen BIS-Netze weiter zu konso
lidieren, indem sie deren praktische Tätigkeit kontinuierlich überwachen und eine angemessene Weiterbildung sicherstellen; verweist darauf, dass der nachhaltige Erfolg des BIS von angemessenen Investitionen auf der Ebene der Gemeinschaft abhängt; fordert die Kommission deshalb auf, zu diesem Zweck ein mehrjähr
...[+++]iges Programm aufzulegen und sämtliche Mittel zu mobilisieren, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms erforderlich sind;