Art. 7 - In Artikel 56 § 2 desselbe
n Erlasses wird der erste Satz durch folgenden Satz ersetzt: "Falls die Genehmigung anschließend an eine Beschwerde gewährt wird, oder wenn die Genehmigung durch die Regierung
für Handlungen und Arbeiten gewährt wird, für die zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen, vermerken die Gemeindeverwaltung einer
jeden Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Betrieb befindet, und der technische Beam
...[+++]te die gewährte Genehmigung in ihrem Register, und zwar innerhalb von zehn Tagen:"