18. stellt fest, dass das SOLVIT-Netz im Binnenmarkt seinen Nutzen als ergänzender außergerichtlicher Mechanismus unter Beweis gestellt
und die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert hat, ist jedoch d
er Auffassung, dass derartige Mechanismen nicht als Ersatz für Vertragsverletzungsverfahren angesehen werden sollten
, deren Zweck darin besteht, die Mitgliedstaaten zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu ve
...[+++]ranlassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der eigenen nationalen Anlaufstelle des SOLVIT-Netzes mehr Personal und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen;