Um die ordnungsgemäße Funktionsweise der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung und der Herkunftslandkontrolle sicherzustellen, sollten die Mitgli
edstaaten, die eine derartige Übertragung der Aufgaben gestatten, gewährleisten, dass die Verwaltungsgesellschaft, der sie eine Zulassung
erteilt haben, ihre Aufgaben nicht insgesamt auf einen oder mehrere Dritte überträgt, um so zu einer "Briefkastengesellschaft" zu werden, und dass diese Aufträge eine wirksame Beaufsichtigung der Ve
...[+++]rwaltungsgesellschaft nicht behindern.