Verbundene Online-Reisearrangements sollten zudem nicht mit sonstigen Reiseleistungen gleichgesetzt werden, über die der Reisende lediglich allgemein mittels eines elektronischen Links und nicht in gezielter Weise informiert wird, beispielsweise wenn ein Hotel oder der Organisator einer Veran
staltung auf seiner Website eine Liste aller Unternehmen aufführt, die unabhängig von einer Buchung der Veranstaltung eine Beförderung zum Veranstaltungsort anbieten, oder wenn Cookies oder Metadaten zur Platzierung von Werbung auf Webseiten benutzt werden, die mit dem Reiseziel und/oder dem Reisezeitraum in Verbindung steht, das bzw. der für die
erste Reis ...[+++]eleistung gewählt wurde.