35. stimmt mit dem Europäischen Rat darin überein, dass diese Wahlen nicht als freie und reguläre Wahlen betrachtet werden können, verurteilt die Regierung von Simbabwe als verantwortlich für die erschreckenden Unregelmäßigkeiten, zu denen es gekommen ist, begrüßt das bürgerliche, friedliche und demokratische Verhalten seiner Bevölkerung und äußert seine Besorgnis in Bezug auf die drohende Verletzung der bürgerlichen und polit
ischen Rechte; ist ferner der Auffassung, dass die Europäische Union dieses Land nicht aufgeben darf, sondern die nötigen Anstreng
...[+++]ungen unternehmen muss, um Simbabwe dabei zu helfen, sich auf den Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu begeben;