D
a der Betrag von 125 Euro (der als Grundlage für die übrigen Mi
ndestbeträge dient) bereits durch die Aufsichtsbehörde angenommen wurde, und angesichts dessen, dass dieser Mindestbetrag
in der politischen Praxis gut eingehalten wird und die nötigen Wirkungen zeigt, ist es notwendig, darauf zu achten, dass Gemeinden, die dem System der Aktivierungsabgabe neu beitreten, bei der Festlegung der Abgabebeträge mindestens die bestehenden Mindestnormen berücks
...[+++]ichtigen.