Personen, die ihren Wohnsitz-Mitgliedstaat ändern u
nd die aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften A
nspruch auf Geld- oder Sachleistungen haben, die abhängig sind von dem Nachweis von Krankheit oder Arbe
itsunfähigkeit oder einem diesbezüglichen entsprechenden Grad, können diese Leistungen weiterhin von dem ursprünglichen Wohnsitzstaat beziehen, solange eine Entscheidung des zuständigen Trägers des Wohnsitzstaats betreffend den An
...[+++]spruch auf Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit noch aussteht.