erinnert daran, dass ein CBRN-Aktionsplan der EU die Gelegenheit biet
et, die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die rechtlichen Mittel zu finden, um die Solidaritätsklausel in Artikel 222 AEUV effektiv umzusetzen, und dass die Mitg
liedstaaten darüber informiert sein müssen, über welche Pläne und bewährte Verfahren die anderen verfügen, um mit CBRN-Katastrophen umzugehen, unabhängig davon, ob sie durch Unfälle oder absichtlich verursacht wurden, damit sie einander in abgestimmter und wirksamer We
...[+++]ise Hilfestellung leisten können;