(c) Der Kunde oder potenzielle Kunde wurde eindeutig darüber informiert, dass der Versicherungsvermittler
oder das Versicherungsunternehmen bei der Erbringung dieser Versicherungsvertriebstätigkeit die Angemessenheit der Versicherungsanlageprodukte
oder Versicherungvertriebstätigkeit, die erbracht
oder angeboten werden, nicht prüfen muss, und dass der Kunde
oder potenzielle Kunde nicht in den Genuss des Schutzes der einschlägigen Wohlverhaltensregeln k
...[+++]ommt.