1. erinnert die Kommission an ihr Bekenntnis zu
r Agenda für eine intelligente Regulierung und an die Bedeutung von rechtzeitigen und sachdienlichen Ex-post-Bewertungen des EU-Rechts, um die Qualität der Regulierung in sämtlichen Phasen der Politikgestaltung zu kontrollieren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission nach Artikel 33 der Richtlinie verpflichtet war, den Bericht über die Anwendung der Richtlinie
spätestens am 19. Dezember 2011 ...[+++] vorzulegen; verweist darauf, dass der Bericht erst am 4. Mai 2012 übermittelt wurde; fordert die Kommission auf, für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu sorgen;