weist darauf hin, dass das Parlament - um sein Recht au
f Kontrolle auf der Grundlage angemessener Informationen wahrzunehmen - sämtliche Hintergrunddokumente erhalten muss, in denen erläutert wird, warum die Kommission bestimmte Maßnahmen vorschlägt; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, das Parlament zu un
terstützen, um eine umfassende Zusammenarbeit bei der Behandlung spezifischer Durchführungsmaßnahmen zu gewährleisten, und fordert die Kommission deshalb auf, dem Parlament auf Antrag jedes Hintergrunddokument zu unterbreiten, d
...[+++]as sich auf den Entwurf einer Durchführungsmaßnahme bezieht;