Um die Anwendung dieser Vorschrift sicherzustellen, nachd
em das Risiko einer fehlenden Umsetzung der grundlegenden Anforderungen bewertet worden sind, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, die sich auf die Festlegung der Kategorien von Funkanlagen, die von den Herstellern in einem zentralen System zu registrieren sind, und auf die Angaben der technischen Unterlagen, die au
f der Grundlage von durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen über
...[+++] die Konformität von Funkanlagen zu machen sind , beziehen.