3. glaubt, dass man sich in der derzeitigen Phase der Reflexion über den Verfassungsvertrag mit folgenden Themen befassen sollte: dem gegenwärtigen Rahmen für die makroökonomische Governance, wie er bereits in der Arbeitsgruppe des Konvents zur wirtschaftspol
itischen Governance erörtert wurde; den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der EU; der Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung auf wirtschaftspolitische Themen; der Verantwortlichkeit der EZB unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit; der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Rolle der Eurogruppe in diesem Kontext; dem Verfahren zum Umgang mit übermäßigen Defiziten; d
...[+++]er Zuständigkeit der EU in Steuerfragen; der Umsetzung eines Rückrufrechts für das EP im Kontext des Komitologieverfahrens bis spätestens zum 1. April 2008 und der Vertretung der Eurozone innerhalb internationaler Institutionen;