I
n der Erwägung, dass es aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände schwierig ist, die I
dentität eines oder mehrerer Verursacher und deren eventuellen Beteiligungsanteil eindeutig festzulegen, dass außerdem die Vielzahl der Betreiber, die an dem Standort aufeinanderfolgten, und die Schwierigkeiten, den verschiedenen gemischten Verschmutzungen aus der Vergangenheit gleicher Art (Kohlenwasserstoffe) ein Datum zuzuordnen, zur Folge haben, dass kein mutmaßlicher Verursacher de
...[+++]mnach leicht ermittelt werden kann;