2. stimmt mit der Kommission überein, dass es notwendig ist, zwischen drei unterschiedlichen Produktmärkten innerhalb des vierseitigen Bezahlkartensystems zu unterscheiden: zunächst einem Markt, in dem die verschiedenen Kartensysteme zueinander in Konkurrenz stehen, um Finanzinstitute als ausgebende oder erwerbende Kunden zu gewinnen, daraufhin einem ersten „nachgelagerten“ Markt, in dem die ausgebenden Banken
um die Aufträge der Bankkarteninhaber (des „ausgebenden Marktes“) konkurrieren, und zuletzt einem zweiten „nachgelagerten“ Markt, in dem die erwerbenden Banken um die Aufträge der Händler
(des ...[+++] „erwerbenden Marktes“) konkurrieren, und vertritt die Auffassung, dass ein freier Wettbewerb in jedem der Märkte gefördert werden sollte;