Bei Klagen, mit denen Einstellungsve
rfahren beanstandet werden, muss ein ausgeschlossener Bewerber – unabhängig davon, ob es sich um einen Beamten, einen sonstigen Bediensteten oder einen nicht im Dienst
des Organs oder der Agentur stehenden Bewerber handelt – nicht gleichzeitig die Aufhebung der Entscheidung, mit der seine Bewerb
ung auf eine Stelle abgelehnt wurde, und die Aufhebung der Entscheidung, mit der ein anderer Bewerber i
...[+++]n die Reserveliste aufgenommen oder auf die begehrte Stelle ernannt wurde, beantragen.