Konkret bedeutet dies, dass die EG beispielsweise in der Lage sein muss, wirksam an Verhandlungen über globale U
mweltübereinkommen, denen die EG später als Vertragspartei beitreten muss, sowie an der Tätigkeit der Globalen Umweltfazilität [32] teilnehmen zu können, oder dass es ihr ermöglicht werden muss, sich wirksam an den Arbeiten der UN-Gremien zu beteiligen, die sich mit Flüchtlings- und Asylfragen fassen. Letzteres würde insbesond
ere erfordern, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die EG einen erweiterten Beobach
...[+++]terstatus im UNHCR-Exekutivauschusses erhält, um einen tatsächlich wirksamen Beitrag zur Arbeit des UNHCR leisten zu können [33].