Die
Verordnung schreibt weder eine Bewertung vor, um zu gewährleisten, dass bei der Wiederaufstockung nur Glasaale aus Gebieten
benutzt werden, in denen ein Überschuss festgestellt worden ist, noch eine Bestimmung von geeigneten Gebieten, in denen Aale aus aufgestockte
n Aalbeständen eine größere Chance haben, später zu Laichern zu werden, noch schränkt sie die Entfernung zwischen dem Entnahme- und dem empfangenden Gebiet ein (Artik
...[+++]el 7).