Die Befugnis der EBA, unter den in dieser Verordnung genann
ten Voraussetzungen Auskünfte von Finanzinstituten zu verlangen, sollte sich auf sämtliche Informa
tionen beziehen, zu denen das Finanzinstitut rechtmäßigen Zugang hat, wie etwa Informationen, die sich im Besitz von Personen befinden, die von dem betreffenden Finanzinstitut
für die Ausführung relevanter Tätigkeiten eine Vergütung erhalten, von externen Rechnungsprüfern für d
...[+++]as betreffende Finanzinstitut durchgeführte Prüfungen sowie Kopien von relevanten Unterlagen, Büchern und Aufzeichnungen.