Alle in dieser Richtlinie verankerten Bestimmungen über Personen
, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, sollten auch dann gelten, wenn sich dieses Recht von jenen Drittstaatsangehörigen ableitet, die ein Recht auf freien Personenverkehr
genießen, das dem aus Übereinkommen zwischen
der Union und ihren Mitgliedstaaten und Drittstaaten oder aus Übereinkommen zwischen der Union und Drittländern erwachsenden Recht der Unionsbürger g
...[+++]leichwertig ist.