fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) und die VP/HR auf, dafür zu sorgen, dass die Strategien und Maßnahmen der EU zum Schutz des humanitären Völkerrechts auf kohärente und wirksame Weise ausgearbeitet werden und dass d
ie Durchsetzung der Leitlinien über das humanitäre Völkerrecht in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gruppe „Völkerrecht“ des Rates fällt, in der der Ratsvorsitz den Vorsitz führt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass „die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates“ gemäß den EU-Leitlinien verpflichtet sind, Situationen, in denen das humanitäre Völkerrecht zur Anwendung gelangen könnte, zu überwachen und i
...[+++]n solchen Fällen Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts zu empfehlen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bezüglich der Anwendung der Leitlinien in spezifischen Konfliktsituationen ausführlicher Bericht zu erstatten, insbesondere im Jahresbericht der EU über Menschenrechte und Demokratie.