Ein solcher gegenseitiger Zugang zur Außenhilfe wird gewährt, wenn ein Land den Mitgliedstaaten und dem betreffenden Empfängerland ebenfalls einen gleichberechtigten Zugang zu seinen Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und Zuschüssen eröffnet.
Wederkerigheid houdt in dat de lidstaten en het begunstigde land onder dezelfde voorwaarden toegang hebben.