53. nimmt zur Kenntnis, dass dieses Versäumnis zweifellos auf die Tatsache zurückzuführen war, dass die Anweisungen für die Ausarbeitung der j
ährlichen Tätigkeitsberichte 2008 den bevollmächtigten Anweisungsbefugten größere Freiheit bezüglich der Art und Weise ließen, in der sie Bericht erstatteten, insbesondere über ihre internen Kontrollsysteme (Antwort a
uf Frage Nr. 4.2); vermerkt allerdings mit Befriedigung, dass die diesbezüglichen Anweisungen für die Berichte 2009 strikter waren, und erwartet, dass alle Generaldirektoren entspr
...[+++]echend verfahren;