Die Definition der Scheinehe kann analog auf andere Formen von Beziehungen angewandt werden, die allein zwecks Inanspruchnahme des
Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts begründet worden sind (z. B (eingetragene) Scheinpartnerschaften, Scheinadoptionen oder Vaterschaftserklärung eines EU-Bürgers zugunsten eines Kinds aus einem Drittstaat, um dem Kind seine Staatsangehörigkeit zu geben und dem Kind und der Mutter ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, obwohl er weiß, dass er nicht der Vater des Kindes ist, und auch nicht bereit ist, die elterliche Verantwortu
...[+++]ng zu übernehmen).