22 Die Kommission bestreitet, dass das Gericht verpflichtet sei, vor Ablauf der vom Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Frist für
die Erhebung einer Nichtigkeitsklage die Rechtsmittelführer darauf hinzuweisen, dass die erste, von zwei
türkischen Anwälten unterschriebene Klageschrift nicht den Formerfordernissen der Art. 19 und 21 der Satzung des Geric
htshofs entsprochen habe, und macht geltend, dass das Gericht demnach nicht ordnungsge
...[+++]mäß angerufen worden sei.