(iv) in der Erwägung, dass ein
e neue verbindliche Definition des Begriffs „Betriebsstätte“ (permanent establishment) notwendig ist, damit d
ie Besteuerung dort erfolgt, wo die wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung stattfindet; in der Erwägung, dass außerdem verbindliche Mindestkriterien eingefü
hrt werden sollten, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftsaktivität für die Besteuerung in einem Mitgliedstaat wesentlich gen
...[+++]ug ist, damit das Problem von „Briefkastenfirmen“ verhindert wird, insbesondere in Verbindung mit den Herausforderungen, die durch die digitale Wirtschaft geschaffen wurden;