Im Rahmen dieser Strategie müssen die bestehenden Kriterien für die Patentfähigkeit, die aus dem Europäischen Patentübereinkommen aus den Jahr 1973 resultieren, so überprüft werden, dass gegebenenfalls eine Präzisierung oder Erweiterung erfolgt, um unterschiedliche juristische Auslegungsmöglichkeiten zu vermeiden. Dies erfolgt gegenwärtig bei der Einführung und Verwendung von in dem Übereinkommen nicht definierten Begriffen, beispielsweise beim Begriff „technischer Beitrag“.
In die strategie moeten ook de huidige criteria voor octrooieerbaarheid aan revisie worden onderworpen, die bij het Europese Octrooiverdrag van 1973 zijn ingevoerd.