(63) Die für das Jahr 2000 vorgesehenen Beihilfen sind in erster Lin
ie bestimmt für die Deckung der Betriebsverluste im Z
usammenhang mit der laufenden Förderung der Bergwerke "Westfalen" und "Göttelborn/Reden", deren Stilllegung im Jahr 2000 im Kohlekompromiss vorgesehen war, sowie
für die Deckung der Betriebsverluste des Bergwerks Ewald/Hugo, dessen Stilllegung ursprünglich 2002 erfolgen sollte, aber auf das Jahr 2000 vorgezogen w
...[+++]urde.