Der Hauptunterschied zwischen der De-minimis-Verordnung und anderen GFV besteht darin, dass erstere die Bewilligu
ngsbehörde förmlich dazu verpflichtet, erstens dem (potenziellen) Empfänger mitzuteilen, dass er eine De-minimis-Beihilfe erhält und zweitens zu prüfen, ob
der Empfänger nicht bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten hat, damit festgestellt werden kann, dass der neue Zuschuss nicht dazu führt, dass die De-minimis-Beihilfen zusammen übe
r dem Schwellenwert liegen ...[+++].