31. bedauert, dass die Bürger nur ungenügend über ihr
Rechte hinsichtlich Datenschutz und Schutz des Privatlebens sowie über die möglichen Rechtsmittel informiert sind; betont diesbezüglich die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden bei der Wahrung und bei der Bekanntmachung dieser Rechte; hält es für besonders wichtig, dass die Bürger und insbesondere die Kinder über den Schutz ihrer Daten im Cyberspace und über die Gefahren, denen sie ausgeset
zt sind, informiert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Schulen Sen
...[+++]sibilisierungskampagnen aufzulegen; hebt hervor, dass angesichts schneller technologischer Entwicklungen und zunehmender Cyberattacken dem Schutz der personenbezogenen Daten im Internet besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, wobei die Sicherheit der Verarbeitung und Speicherung den Schwerpunkt bilden sollte; betont, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht absolut ist und einer Abwägung mit anderen Grundrechten bedarf, einzelnen aber das Recht eingeräumt werden muss, ihre personenbezogenen Online-Daten korrigieren zu lassen; äußert seine ernste Besorgnis darüber, wie schwierig es für die meisten Internet-Nutzer ist, ihre Recht in der digitalen Welt durchzusetzen; fordert den Rat auf, das Paket zur Datensicherheit zügig voranzutreiben, um in der gesamten Union ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten;