(89) In allen Fällen, in denen kein Kommissionsbeschluss zur An
gemessenheit des in einem Drittland bestehenden Schutzes vorliegt, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter auf Lösungen zurückgreifen, durch die re
chtlich verbindlich sichergestellt wird, dass die betroffenen Personen die für die Verarbeitung ihre
r personenbezogenen Daten in der Union geltenden Rechte und Garantien genießen, sobald d
...[+++]ie Daten übermittelt sind, soweit die Verarbeitung weder massiv noch wiederholt oder strukturiert ist .